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Ratgeber

Kernbohrung in Dresden: Worauf es bei Altbau, Plattenbau und Neubau ankommt

Kurze AntwortIn Dresden bohren wir in sehr unterschiedlichen Gebäuden: dicke Ziegelwände im Altbau, tragende Betonfertigteile im Plattenbau und bewehrten Stahlbeton im Neubau. Jedes Material verlangt andere Technik, Vorsicht und Abstimmung, bei denkmalgeschützten Häusern zusätzlich die Denkmalschutzbehörde.

Altbau (Gründerzeit und Vorkriegsbauten)

In Vierteln wie Neustadt, Striesen, Blasewitz oder Plauen stehen viele Gebäude mit massiven Ziegelwänden. Die Wände sind oft deutlich dicker als im Neubau, typisch etwa 38 cm und mehr, das Material ist weich, aber die Bohrtiefe groß. Wichtig sind Staubschutz, empfindliche Putze und Stuck sowie die Beachtung von Holzbalkendecken.

Plattenbau

In Plattenbau-Quartieren wie Gorbitz, Prohlis oder Johannstadt bestehen Wände und Decken aus Betonfertigteilen. Viele dieser Bauteile sind tragend. Eingriffe sind nur nach Abstimmung mit Eigentümer bzw. Wohnungsunternehmen und gegebenenfalls Statiker möglich. Für Leitungsdurchführungen, Lüftung oder Klimageräte gibt es oft vorgesehene Bereiche.

Neubau und Stahlbeton

Im Neubau trifft man häufig auf Stahlbeton mit dichter Bewehrung. Die Bewehrung wird vorab geortet, damit tragende Stäbe nicht ohne Freigabe durchtrennt werden. Diamantbohrkronen durchtrennen Bewehrung, der Aufwand und die Zeit steigen dabei.

Denkmalschutz

In Dresden stehen viele Gebäude unter Denkmalschutz. Eingriffe in die Substanz, auch Bohrungen, sollten vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Arbeiten im bewohnten Bestand

Gerade im Altbau und im Mehrfamilienhaus zählen Staub-, Lärm- und Erschütterungsschutz. Kernbohren ist dafür deutlich schonender als Stemmen. Wir stimmen Arbeitszeiten und Schutzmaßnahmen mit Ihnen und den Hausbewohnern ab.

Häufige Fragen

Kann ich im Plattenbau einfach eine Leitung durchbohren lassen?

Nicht ohne Abstimmung. Viele Platten sind tragend. Klären Sie das mit Eigentümer oder Wohnungsunternehmen und sprechen Sie uns zur Machbarkeit an.

Bohren Sie auch in denkmalgeschützten Gebäuden?

Ja, nach Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Wir beraten zu schonenden Verfahren.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Fachinformationen und ersetzt keine Statik, Rechts- oder Steuerberatung.

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